Ihre Mietenstabilisiererin


Wohnen in Brandenburg ist und bleibt günstig. Die Durchschnittsmiete für eine Wohnung bei einem BBU-Mitgliedsunternehmen in Brandenburg lag 2022 bei 5,53 Euro pro Monat und Quadratmeter. Diese Mieten sind nicht nur für sich genommen schon günstig. Sie liegen im Schnitt auch noch rund 11 % unter den Mieten, die der Zensus 2022 für Brandenburg ermittelt hat (6,21 €).


Und noch eine weitere gute Nachricht: Die durchschnittlichen Mietsteigerungen im Bestand der BBU-Wohnungsunternehmen lagen in den vergangenen Jahren sogar weit unter der Inflationsrate. Beispiel 2022: hier stiegen die Mieten nur um 2,2 %, obwohl die Baupreise gleichzeitig um über 18 % zulegten.


Die soziale Wohnungswirtschaft in Brandenburg dämpft so die Wohnkosten. Das hat aber Folgen. Denn wenn die Kosten schneller steigen als die Einnahmen, wird die Wirtschaftskraft der Wohnungsunternehmen geschwächt und notwendige Investitionen in Sanierungen, Stadtentwicklung, Neubau oder Umweltschutz werden immer schwieriger. Das kann nicht nur zu Lasten von Klima und Wohnkomfort gehen, sondern auch Aufträge und Arbeitsplätze in Handwerk und Bauwirtschaft kosten.

Differenz Nettokaltmieten im Dezember 2022
Veränderung Bestandsmieten der BBU-Mitgliedsunternehmen

Deshalb fordert der BBU:


Stärkung des gemeinwohlorientierten Sektors:

Insbesondere kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen sind das Rückgrat der sozialen Stadtentwicklung in Brandenburg. Deshalb müssen diese gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen gezielt gestärkt werden. Das heißt beispielsweise für kommunale Wohnungsunternehmen die Kräftigung ihrer Eigenkapitalbasis oder für Wohnungsgenossenschaften die Förderung genossenschaftlichen Wohnens und die Verbreitung des Genossenschaftsgedankens. 


Schluss mit immer höheren Standards:

Immer höhere Standards für Neubau und Bestand bedeuten auch immer höhere Kosten für die soziale Wohnungswirtschaft und für das Wohnen. Deshalb braucht Brandenburg nicht nur ein Moratorium bei den Baustandards, sondern eine vorübergehende Absenkung der Standards im Neubau auf den bisherigen Effizienzhausstandard 70.

Folgenabschätzungen von Politik verbessern:

Während politischer Entscheidungsprozesse müssen neben dem Klimaschutz auch stets die Auswirkungen neuer Gesetze auf die Menschen sowie ihre Lebens- und Wohnverhältnisse berücksichtigt werden. Deshalb fordert der BBU eine verbindliche Folgenabschätzung im Gesetzgebungsprozess, die (potenziell) nachteilige Auswirkungen von Klimagesetzen auf das Mieten, Wohnen, Bauen oder Modernisieren transparent macht und einkalkuliert. 


Keine Ausweitung der Mietpreisbremse:

Im Land Brandenburg gilt in 19 Kommunen noch immer die Mietpreisbremse. Angesichts der insgesamt schwachen Mietentwicklung müssen entsprechende Verordnungen neu evaluiert und gegebenenfalls aufgehoben werden.

Moratorium für Mietrechtsänderungen:

Das Bundes-Mietrecht ist in den letzten Jahren immer weiter verschärft worden – zum Schutz der Mieter*innen, aber auch zum Nachteil gerade der sozialen Wohnungswirtschaft mit ihren niedrigen Mieten. Dennoch werden weitere Mietrechtsänderungen diskutiert. Brandenburg muss sich deshalb auf Bundesebene für ein Moratorium weiterer Mietrechtsänderungen starkmachen, damit die Handlungs- und Investitionsspielräume der gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen nicht noch weiter eingeschränkt werden.

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