Ihre Klimaschützerin


Die soziale Wohnungswirtschaft in Brandenburg hat beim Klimaschutz enorme Erfolge erzielt. Im Vergleich zu 1990 liegen die CO2-Emissionen ihrer Wohnungen heute um fast 80 % niedriger.


Damit entlasten sie Brandenburgs Klimagewissen jedes Jahr um gut 1,5 Millionen Tonnen CO2 – beispielsweise durch energetische Sanierungen und den Einsatz erneuerbarer Energien in Bestand und Neubau.


Die Aufgaben bleiben aber gewaltig: es gilt, die Energie- und Wärmewende so umzusetzen, dass gutes Wohnen weder durch immer weiter steigende Energiepreise noch durch extreme Modernisierungsinvestitionen unbezahlbar wird.

CO2 Emissionen BBU-Mitgliedsunternehmen Brandenburg
CO2-Emissionen BBU-Mitgliedsunternehmen Brandenburg

Deshalb fordert der BBU:


Unterstützung für nachhaltige Investitionen:

Wohnungsunternehmen, die sich aktiv für den Klimaschutz einsetzen, benötigen gezielte Förderprogramme und finanzielle Unterstützung. Insbesondere energetische Sanierungen und der Einsatz erneuerbarer Energien sollten subventioniert werden, um noch mehr Anreize für die Erreichung von Klimazielen zu setzen und gleichzeitig einer finanziellen Überbelastung für Wohnungsunternehmen entgegenzuwirken.


Dekarbonisierung der Energieversorgung:

Die Energie- und Wärmewende ist unverzichtbar, muss aber wirtschaftlich tragbar sein. Das geht nur über eine Dekarbonisierung der Energieversorgung. Der Effizienzfaktor liegt hier bei 1 zu 5 – das heißt: für jeden investierten Euro ist der Dekarbonisierungserfolg bei der Energieerzeugung fünfmal so hoch wie bei Investitionen in den Wohnungsbestand. Die Brandenburger Landesregierung muss sich hierfür deshalb stark machen und dafür eintreten, dass der Bund als finanzstärkster Akteur die hierzu erforderlichen Mittel bereitstellt.


Anpassung der Energiestandards:

Hohe Energiestandards sind wichtig, müssen aber auch wirtschaftlich tragbar sein. Deshalb braucht Brandenburg nicht nur ein Moratorium bei den Baustandards, sondern eine vorübergehende Absenkung der Standards im Neubau auf den bisherigen Effizienzhausstandard 70 (Hintergrund: förderfähig sind nur Baustandards, die nicht einer aktuell vorgeschriebenen Norm entsprechen).

Vereinfachung der Förderprozesse:

Die Beantragung von Fördermitteln und die Genehmigung von Baumaßnahmen muss effizienter und weniger bürokratisch gestaltet werden. Schnelle und unkomplizierte Förder- und Genehmigungsverfahren sind essenziell, um die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen nicht weiter zu verzögern.

Nachhaltige Stadtentwicklung fördern:

Klimaschutz endet nicht bei der Gebäudesanierung. Es braucht eine ganzheitliche Förderung nachhaltiger Stadtentwicklungsprojekte, die sowohl ökologische als auch soziale Aspekte berücksichtigen. Dazu gehört die Förderung von Grünflächen, nachhaltiger Mobilität und umweltfreundlicher Infrastruktur.

Folgenabschätzungen von Politik verbessern:

Während politischer Entscheidungsprozesse müssen neben dem Klimaschutz auch stets die Auswirkungen neuer Gesetze auf die Menschen sowie ihre Lebens- und Wohnverhältnisse berücksichtigt werden. Deshalb fordert der BBU eine verbindliche Folgenabschätzung im Gesetzgebungsprozess, die (potenziell) nachteilige Auswirkungen von Klimagesetzen auf das Mieten, Wohnen, Bauen oder Modernisieren transparent macht und einkalkuliert.

  © istock: Karl-Hendrik Tittel/1372576154

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